20. Jan. 2026
Antwort der KVB auf unser Schreiben vom 19. Jan. 2026
Ihr Anliegen vom 19.01.2026
Sehr geehrter Herr Kirsch,
zunächst möchten wir uns für die Bearbeitungsdauer Ihres Anliegens entschuldigen.
Wir können gut nachvollziehen, dass Ihnen und den Nutzerinnen und Nutzern der Haltestelle „Wiener Weg“ ein witterungsgeschützter Wartebereich sehr wichtig ist. Gerne möchten wir Ihnen die Gründe für die ablehnende Entscheidung noch einmal transparent darlegen.
Der Aufbau eines Fahrgastunterstandes auf einem Privatgrundstück ist nicht zulässig. Hierfür wäre nicht nur die ausdrückliche Zustimmung der jeweiligen Grundstückseigentümer erforderlich, vielmehr würde in diesem Fall auch die Verkehrssicherungs- sowie die Schnee- und Räumpflicht beim Grundstückseigentümer liegen. Aus diesen Gründen ist es der Stadt Köln grundsätzlich nicht möglich, Fahrgastunterstände auf Flächen zu errichten, die nicht in städtischem Eigentum stehen. Ein Grunderwerb zu diesem Zweck ist seitens der Stadt Köln nicht vorgesehen.
Auch eine Aufstellung auf dem Gehweg kann an der genannten Haltestelle leider nicht erfolgen. Die vorhandene Gehwegbreite von ca. 1,80 Metern unterschreitet die nach dem heutigen Stand der Technik erforderliche Mindestbreite von 2,10 Metern, die unter anderem zur Gewährleistung der Barrierefreiheit sowie eines ausreichenden Sicherheitsabstands notwendig ist.
Darüber hinaus würde die Errichtung eines Fahrgastunterstandes an dieser Stelle gegen § 6 der Landesbauordnung Nordrhein-Westfalen verstoßen. Danach sind bei baulichen Anlagen Abstandsflächen von drei Metern zu Grundstücksgrenzen einzuhalten. Diese Abstandsflächen können an der Haltestelle „Wiener Weg“ aufgrund der örtlichen Gegebenheiten nicht eingehalten werden. Eine Abweichung hiervon wäre nur mit der Zustimmung sämtlicher angrenzender Grundstückseigentümer möglich.
Da diese Vorgaben durch das zuständige Bauverwaltungsamt der Stadt Köln festgelegt wurden, bitten wir um Verständnis, dass wir keine andere Entscheidung treffen können. Für weitergehenden Klärungsbedarf empfehlen wir Ihnen, sich direkt an das Bauverwaltungsamt der Stadt Köln zu wenden.
Wir bedauern sehr, Ihnen auch nach erneuter Prüfung keine positivere Rückmeldung geben zu können, danken Ihnen jedoch ausdrücklich für Ihr Engagement und die konstruktive Rückmeldung. Ihre Hinweise nehmen wir ernst und haben diese intern dokumentiert.
Freundliche Grüße
Sonja Sebastiany
Kundendialog/Verbesserungsmanagement
Kölner Verkehrs-Betriebe AG
