Hausordnung

Hausordnung für den Vereinstreff Wiener Weg 8

Bekanntmachung vom 28. Febr. 2023

§ 1 Geltungsbereich
Diese Hausordnung gilt für die Räume und die Einrichtung des Vereinstreffs Wiener Weg 8, 50858 Köln, einschließlich der Internet-Nutzung sowie für den Zutritt zu den Vereinsräumen und die Nutzung der Terrasse. Sie ist von allen Personen, die sich im Vereinstreff aufhalten, einzuhalten.

§ 2 Zweckbestimmung
Der Vereinstreff ist Eigentum des Vereins Aktives Leben Junkersdorf und dient als Kommunikationszentrum zur Verwirklichung der satzungsgemäßen Zwecke. Der Vereinstreff kann anderen Personen für Zwecke, die in Einklang mit der Vereinssatzung stehen, überlassen werden.

§ 3 Kreis der Benutzer
Der Vereinstreff steht vorrangig Vereinsmitgliedern zur Verfügung. Außerhalb von offenen Veranstaltungen sind Nichtmitglieder nach vorheriger Anmeldung oder in Begleitung eines Vereinsmitgliedes herzlich willkommen.Die alleinige Nutzung durch Nicht-Mitglieder bedarf unter Angabe des Zweckes eines Beschlusses des Vorstandes. Ein Rechtsanspruch auf Nutzung besteht nicht. Zwecks Rückverfolgbarkeit sind bei Treffen die Namen der Teilnehmer festzuhalten.

§ 4 Hygieneregelungen
Im Vereinstreff ist auf haushaltsübliche Hygiene zu achten.

§ 5 Hausrecht
Der Vorstand des Vereins, vertreten durch den Vorsitzenden, übt das Hausrecht aus und hat für die Einhaltung der Hausordnung (einschließlich der Hygieneregelungen § 4) zu sorgen. Er ist weisungsberechtigt und hat das Recht, Personen, die gegen diese Bestimmungen grob fahrlässig oder vorsätzlich zuwiderhandeln, das Betreten des Vereinstreffs zeitweise oder dauernd verbieten. Der Vorstand kann das Hausrecht auf ein anderes Vereinsmitglied übertragen.

§ 6 Sicherheitsvorschriften
Im Vereinstreff herrscht absolutes Rauchverbot. Die Zugänge sind freizuhalten. Alle Türen und Notausgänge (Fenster) müssen für die gesamte Dauer, in der sich Personen in den Vereinsräumen aufhalten, frei zugänglich und jederzeit zu öffnen sein.  

§ 7 Schlüsselordnung
Auf Anfrage erhalten Mitglieder nach Zustimmung durch den Vorstand einen Schlüssel zum Vereinstreff. Die Weitergabe von Schlüsseln ist untersagt. Der Verlust eines Schlüssels muss unverzüglich dem Vorstand  gemeldet werden. Dieser entscheidet über evtl. Maßnahmen und Regress.

§ 8 Internet-Nutzung
Das Internet im Vereinstreff kann für Mitglieder kostenlos genutzt werden.  Das aktuelle Passwort für den Zugang ist auf Anfrage den Mitgliedern mitzuteilen.  Die Nutzung des Internets durch Nichtmitglieder bedarf der Zustimmung des Vorstandes. Der Vorstand bestimmt einen IT-Beauftragten, der berechtigt ist, den Zugang der Internet-Konfiguration zu betreuen.

§ 9 Haftung
Alle Personen im Vereinstreff sind verpflichtet, auf ihr Eigentum selbst zu achten. Der Verein haftet nicht für den Verlust von Garderobe, Geld oder Wertgegenständen.

§ 10 Ordnungs- und Benutzungsvorschriften
Vereinsmitglieder, die nach § 5 dieser Hausordnung die Rechte und Pflichten aus der Ausübung des Hausrechtes innehaben, sind verpflichtet, besondere Vorkommnisse (Beschädigungen, Mängel) unverzüglich dem Vorstand anzuzeigen.Bei Verlassen des Vereinstreffs hat sich die letzte Person davon zu überzeugen, dass sämtliche Lichtquellen und Geräte (z.B. Spülmaschine, Herd) ausgeschaltet und alle nach außen führenden Türen und Fenster verschlossen sind.Einrichtungsgegenstände wie Tische, Stühle oder Möbel, die für die Nutzung innerhalb des Vereinstreffs bestimmt sind, dürfen nicht im Außenbereich genutzt werden.Entsteht dem Verein wegen Nichtbeachtung der Hausordnung bzw. der Hygieneregelungen ein Schaden (z.B. Kosten durch eine Reinigung, Reparatur oder Ersatzbeschaffung), so sind die dem Verein hierfür entstehenden Kosten vom Schadensverursacher zu ersetzen.

§ 11 Inkrafttreten
Die Hausordnung tritt am Tag Ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Köln-Junkersdorf, den 28. Febr. 2023

 

Der Vorsitzende W. Kirsch
Der stellv. Vorsitzender  Dr. H. Kühner
Die Schatzmeisterin U. Jenschke

 

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