Sich vertragen ist besser als klagen
Vortrag/Gespräch mit dem Schiedsmann M. Hoffmann
Mittwoch, 7. Okt. 2026, 18 Uhr im Vereinstreff Sich vertragen ist besser als klagen!Die Hausbesitzerin ließ die Hecke gleich acht Meter hoch wachsen, sehr zum Verdruss des Nachbarn. Zu dunkel sei es an seinem Haus geworden, beklagte der sich und drohte mit einer Klage, wenn sie die Hecke nicht stutze. Als die Hausbesitzerin seiner Bitte nicht nachkam, wollte der Nachbar vor Gericht ziehen. Doch dort wurde er an den Schiedsmann zu einem Schlichtungsversuch verwiesen, da kein ‚öffentliches Interesse‘ vorläge. Dies war einer der Fälle, die Michael Hoffmann anonym aus seiner Arbeit als Schiedsmann bei seinem Vortrag im Vereinstreff Wiener Weg 8 anführte. Ein Schiedsmann spricht nicht Recht, berichtete Hoffmann, sondern hat die Aufgabe, Streit zwischen Kläger und Beklagten zu schlichten. Erst wenn sein Schlichtungsversuch erfolglos endet, darf man sich an die Gerichte wenden. In 80 Prozent seiner Fälle ist Hoffmann erfolgreich. Es kommt zu einer Schlichtung mit einem Dokument, das mit Siegel und Unterschrift des Schiedsmanns sogar rechtskräftig ist. Im Fall der acht Meter hohen Hecke zeigte sich die Hausbesitzerin uneinsichtig, auch
Seine Kontakt-Daten: Das Justizministerium NRW hat ein Faltblatt herausgebracht, das über das Schiedsamt informiert. Man kann es … hier downloaden oder bestellen. |

Vortrag/Gespräch mit dem Schiedsmann M. Hoffmann